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EG-Wasser­rahmen­richtlinie

Die Richtlinie 2000/60/EG (kurz Wasserrahmenrichtlinie) schafft den Ordnungsrahmen für die Wasserpolitik der Europäischen Gemeinschaft. Danach sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Ferner ist für das Grundwasser ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand zu erreichen.

Der ursprünglich vorgegebene Zeitrahmen für die Erreichung dieser Ziele wurde bereits von 2007 auf 2015 und noch einmal auf 2027 verlängert. Große Hemmnisse bei der Umsetzung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen bestehen durch mangelnde Flächenverfügbarkeit und knappe Ressourcen bei den erforderlichen Geldmitteln und Personal.

Welche Defizite an einem Fließgewässer wie der Lippe bestehen und welche Optimierungsmaßnahmen in Frage kommen, wird über eine Bewertung der Lebensraumausprägung anhand definierter Qualitätskriterien bestimmt. Dazu gibt es Standardverfahren für die Gewässerstrukturen, die Fische, das Makrozoobenthos (Kleinlebewesen) und die im Wasser lebenden Pflanzen und Algen.

Für die einzelnen Gewässer oder Wasserkörper wurden in einem aufwändigen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sog. Umsetzungsfahrpläne erstellt. Diese führen grundsätzlich geeignete Verbesserungsmaßnahmen auf. Konkret durchzuführende Renaturierungen müssen die Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie und die fachlichen Vorgaben der Umsetzungsfahrpläne berücksichtigen. Die Umsetzungsfahrpläne werden nun durch Maßnahmenübersichten ersetzt.

EG-Wasser­rahmen­richtlinie NRW

Weitere Informationen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW finden Sie hier:

Die Grundlagen der EG-WRRL

www.flussgebiete.nrw.de

Bundes­umwelt­ministerium

Hinweise und Informationen des Bundesumweltministeriums gibt es hier:

Gewässerschutzpolitik in Deutschland

www.bmuv.de