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FAQ

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Warum ein Kanufahr­verbot?

Seit Beginn der Baumaßnahmen bis zum vollständigen Abschluss ist der im Maßnahmenbereich liegende Lippeabschnitt für Kanuten gesperrt. In der unter stehenden Karte wird die exakte Abgrenzung des gesperrten Bereiches dargestellt.

Grund für die Sperrung sind die mit dem Baustellenbetrieb verbundenen Gefahren. Zum einen muss die Lippe regelmäßig und häufig mit schweren Baumaschinen durchquert werden. Das sind Bagger, Planierraupen und Schlepper mit Transportmulden. Zum anderen finden sehr weitgehende Umgestaltungen der derzeitgen Lippeufer statt. Währen der Baumaßnahme entstehen zeitweilig nicht standfeste Ufer und Böschungen, die plötzlich zusammenbrechen können.

Dadurch besteht für Kanuten akute Lebensgefahr!

Für die Zeit der Maßnahmendurchführung besteht also keine Möglichkeit mehr, vom Lippesee in die Lippe überzusetzen. Auch das Einsetzen von Kanus über die südlich der Lippe liegende Fläche unterhab der B 64 (über die Straße Am Brockhof) ist nicht mehr möglich.

Als bauzeitliche Ausweichmöglichkeit kommt ein Einstieg in die Lippe unterhalb der Heddinghauser Straße in Frage.

FAQ

Es soll weiterhin eine Übergangsmöglichkeit vom Lippesee in die Lippe im Bereich des Auslaufbauwerkes geben. Derzeit ist geplant, den Ausstieg über den oberhalb der B64 liegenden Rahmendurchlass und den Wiedereinstieg im Bereich des Kopfes der bisherigen „Wildwasserstrecke“ zu ermöglichen.

Die Notwendigkeit von Kanu- Einsteigstellen im Bereich des Lippesees ist bekannt, zuständig für die Umsetzung ist hierfür die Stadt Paderborn. Die Stadt Paderborn erarbeitet das „Rahmenkonzept Lippesee“, in dem unter anderem die Frage der Kanu-Einstiegsstellen beantwortet werden soll.

Derzeit (Stand Oktober 2020) ist durch die Stadt Paderborn geplant, eine neue Kanu-Einstiegstelle in die Lippesee-Umflut im Bereich des Gut Lippesees/Holthof zu errichten. Die Stadt Paderborn plant eine Zentralisierung des Kanusports am Gut Lippesee in Verbindung mit der Einrichtung von zusätzlichen Parkplätzen sowie sanitären Einrichtungen. Dieser Schritt wird erforderlich aufgrund der beengten Verhältnisse in Sande. Der bisherige provisorische Einstieg unterhalb der Starkgefällestrecke westlich der B 64 wird nach dem Umbau entfallen.

Das temporäre Rampenbauwerk der Starkgefällestrecke („Wildwasserstrecke“) wurde durch den Bau der Lippesee-Umflut notwendig, ist aber von vorne herein als provisorische Übergangslösung bis zur Umsetzung einer weitergehenden Lipperenaturierung gebaut worden. Da das Bauwerk nur für eine Übergangszeit konzipiert wurde, wurden Einschränkungen in der ökologischen Durchgängigkeit in Kauf genommen und eine Nutzung als temporäre Kanu-Slalomstrecke erlaubt. Folglich bedarf es hier einer Nachbesserung zur Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit.

Zudem ist die Lippe in ihrem derzeitigen Zustand unnatürlich stark eingetieft, und es ist eines der Ziele der Renaturierung, die Lippesohle wieder leitbildkonform anzuheben, um eine Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer zu ermöglichen. Die derzeitige Starkgefällestrecke entspricht nicht dem naturraumtypischen Leitbild eines Tieflandflusses. Durch die Reduzierung der Sohlhöhendifferenz wird es möglich, den unnatürlichen Wildwasser-Charakter und die unnatürlich hohen Fließgeschwindigkeiten deutlich zu reduzieren. Die Sohlhöhe der Lippe wird im Planungsgebiet insgesamt angehoben, was dazu führen wird, dass die bisherige Starkgefällestrecke vom Wasserspiegel unterhalb eingestaut werden wird.

Hierdurch verschwindet das starke Gefälle und die Befahrbarkeit wird auch für eher ungeübte Kanuten möglich.   Sowohl die Rampe als auch die Zuwegung unterhalb der B64 (Trampelpfad im Naturschutzgebiet) mit dem „alternativen Einstieg“ waren zeitlich begrenzt genehmigt worden und werden nun entfernt, da die Notwendigkeit eines „alternativen Einstiegs“ unterhalb der Starkgefällestrecke entfällt.

Zur Erhöhung der Sohle der Lippe wird am unteren Ende des Plangebietes ein neues sohlanhebendes Bauwerk errichtet. Die Ausführung erfolgt als aufgelöste Sohlgleite in Riegelbauweise (Riegel-Becken-Paß), ähnlich des Bauwerks am ehemaligen Wehr 1 in Esbeck. Die Ausgestaltung ermöglicht eine problemlose Durchfahrbarkeit mit Kanus sowie die ökologische Durchgängigkeit für Fische und weitere Wasserorganismen.

Der Wunsch einer durchgängigen Befahrbarkeit auch in Zeiten mit geringem Wasserdargebot ist verständlich, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Niedrigwasserzeiten sind ein natürlich auftretendes meteorologisches Phänomen, auf welches die Bezirksregierung Detmold keinen Einfluss hat.

Es ist geplant, die Lippe in dem Bauabschnitt wieder in einen naturnäheren Zustand zu bringen. Dieser ist gekennzeichnet durch eigendynamische Laufentwicklung und eine hohen Diversität an Gewässerbreiten und –tiefen mit im Mittel breiteren Querprofilen, niedrigeren Wasserständen und in der Regel eine Hauptfließrinne. In den Planungen wurde berücksichtigt, dass die sich voraussichtlich einstellende Hauptabflussrinne eine Befahrung mit Kanus ermöglicht.

Dennoch kann es stellenweise evtl. erforderlich werden, dass aufgrund geringer Wassertiefen die Kanus über Sand- und Kiesbänke getragen werden müssen. Dies ist erforderlich zum Schutz der Gewässersohle und zur Schonung der Kanus. Gerade diese ständigen Veränderungen und die abwechslungsreichen Gewässerabschnitte machen den Reiz des Naturerlebens auf einem natürlichen Fließgewässer aus.

Im „Rahmenkonzept Kanu OWL“ vom 1.10.2009 wurde eine Vereinbarung zwischen den Kanu-Vertretern, den Naturschutzbehörden und der Bezirksregierung geschlossen, welche besagt, dass das Befahren mit Kanus „nur bei geeigneten Wasserständen zulässig [sei], i.d.R. sollten 30 cm Wasserstand über Sohle gegeben sein.“ Bei den Planungen wurde versucht, eine Gewässergeometrie anzustreben, die an vielen Tagen im Jahr eine ausreichend tiefe Fahrrinne ermöglichen wird. organismen.

Totholz ist ein natürlicher Bestandteil von intakten Fließgewässern. Die Totholzelemente, welche während der Baumaßnahme eingebracht werden sollen, werden so positioniert, dass von ihnen keine Gefährdung für Kanufahrer ausgeht.