Kanufreizeitsport auf der Lippe naturbewusst
Folgende Regeln gelten auf der Lippe:
Roter Abschnitt: Naturschutzgebiet (NSG) - Befahren verboten
- Im NSG "Lippe bei Sande", welches die im Jahr 2005 fertig gestellte Lippeseeumflut am Südufer des Sander Lippesees umfasst, ist das Befahren mit Booten, Kanus oder anderen Fahrzeugen verboten. Es besteht die Möglichkeit, diesen Bereich über den Lippesee zu umfahren.
Gelbe Abschnitte: besondere Regeln in Naturschutzgebieten
- Das zügige Befahren der Lippe mit Kanus, ohne Anlegen und Betreten der Ufer sowie der Kiesbänke, ist innerhalb des NSG „Lippeniederung/Sande“ mit Ausnahme der Zeiten, in denen die benachbarten Abgrabungsgewässer zugefroren sind, erlaubt. Erlaubt ist auch das Umtragen der Boote im Bereich der Sohlgleite.
- Im NSG „Hederaue mit Thüler Moorkomplex “ ist auf der Lippe das zügige Durchfahren (ohne Anzulanden) mit Kanus, anderen Booten, sonstigen Wasserfahrzeugen erlaubt. Auf der Heder ist ab Flusskilometer 5,8 (Einsatzstelle Mühle Schlepphorst), das Fahren mit dem Strom (tagsüber) mit Einer- oder Zweier-Kajaks und unter Ausschluss des Wettkampfsports erlaubt.
Insgesamt gelten die üblichen Regeln aus dem Kanukonzept OWL:
Mit dem Kanuverband NRW e.V. und den örtlichen Kanuverleihbetrieben wurde das Rahmenkonzept Kanu OWL (externer Link: https://kanu-nrw-bezirk10.de/befahrungsregeln/) abgestimmt, in dem u. a. für die Lippe Folgendes vereinbart wurde:
- Befahren ist nur bei geeigneten Wasserständen zulässig, es müssen 30 cm (ca. 2/3 Länge des Kajakpaddelblatts) Wasserstand über Sohle gegeben sein.
- Es ist verboten, Inseln, Kiesbänke und das Ufer außerhalb von Umtragebereichen und festgelegten Einsetzstellen zu betreten.
- Für Kanutouristik und Kanu-Sport-Veranstaltungen gilt zusätzlich: Befahren nur mit erkennbar gekennzeichneten Booten (Nutzeridentifizierung), mit max. 6 m Länge und max. 1 m Breite, Befahren nur flussabwärts, Befahren nur bei Tageslicht.
Weiterhin befindet sich der gesamte in der Karte dargestellte Lippeabschnitt im Landschaftsschutzgebiet. Hier gilt u. a. das grundsätzliche Verbot Feuer zu machen, zu grillen, zu zelten, zu campen oder zu lagern. Gepäcktouren mit dem Kanu können also nur gemacht werden, wenn hierfür die Plätze von Kanuvereinen wie des TuS Mantinghausen e.V., Kanuabteilung (externer Link: http://www.kanumantinghausen.de) oder des Wasser-u. Wintersport-Club e.V. Lippstadt (externer Link: http://www.wsc-lippstadt.de) genutzt werden.
Liebe Wassersporttreibende und Erholungssuchende,
bei der Nutzung der Lippe zum Bootfahren als Sport beziehungsweise als Erholung, kann man u. a. diese Tierarten erleben:
Aber man kann sie auch stören!
Um dies zu verhindern, bestehen die o. g. Regeln, die insbesondere in den Naturschutzgebieten zu beachten sind.
Seit den 90er Jahren...
… wird neben der Verbesserung der Gewässergüte auch daran gearbeitet, die Morphologie der Lippe und ihrer Aue zu verbessern bzw. den natürlichen Gewässerzustand wiederherzustellen. Wie wir Menschen brauchen auch die aquatischen Tiere und Pflanzen Lebensräume (Habitate) und funktionierende Wege bzw. durchgängige Verbindungen zwischen den einzelnen Teillebensräumen. Dieses Ziel wurde mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 nochmal konkretisiert: Alle Gewässer sollen einen guten ökologischen Zustand (Morphologie und biologische Gewässergüte) sowie einen guten chemischen Zustand erreichen.
Hierfür wird die Morphologie der Lippe und ihrer Aue fortlaufend durch Renaturierungen und eine naturnahe Gewässerunterhaltung verbessert. Einige Erfolge sind bereits sichtbar: Es leben wieder mehr geschützte und vom Aussterben bedrohte Arten in der Lippe bzw. am Ufer oder in den Lippeauen. Durch die Renaturierungsmaßnahmen an der Lippe wie in Sande (https://www.wilde-lippe.de/lippe-renaturierung/entwicklung-und-besiedlung), Lippeseeumflut und unterhalb von Lippstadt (Hellinghauser Mersch, Klostermersch, Eickelborn) wurde aus einem ausgebauten Gewässer, einer „Wasserautobahn“ (Strahlweg), wieder auf weiten Strecken ein natürlicher Gewässer- und Auenlebensraum, also mit kleineren naturnahen Abschnitten „Raststätten“ (Trittsteine) und vollständig renaturierten Bereichen „Wohn-/Schlafzimmer“ (Strahlursprung) für in der Lippe und ihrer Auen lebenden Tiere und Pflanzen geschaffen (externer Link: https://www.flussgebiete.nrw.de/das-strahlwirkungskonzept).