Anlass und Ziele
In der Lippe befindet sich bei Flusskilometer 190,85 in der Nähe von Salzkotten-Mantinghausen ein altes Kulturstauwehr, das sogenannte Wehr 5, welches in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut worden ist. Wie auch die flussabwärts auf dem Gebiet der Bezirksregierung Arnsberg befindlichen vier weiteren Wehre, erfüllte es zweierlei Funktionen: Einerseits die Bewässerung der umliegenden Flächen über ein Flößgrabensystem, auf welches der Stauwasserspiegel ausgelegt war. Andererseits beugte es der teils erheblichen Sohlerosion vor, welche durch die deutliche Laufverkürzung der Lippe hervorgerufen wurde.
Während der Prozess der Tiefenerosion heutzutage weitestgehend unter Kontrolle ist, ist die Erfordernis der Bewässerung mittels Flößgräben im Zuge der Ackerbewirtschaftung mittels Kunstdünger hinfällig geworden. Das Wehr 5 wird deshalb seit vielen Jahrzehnten nicht mehr genutzt, die Wehrtafeln sind gezogen und es befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Trotz gezogener Wehrtafeln besteht jedoch keine ökologische Längsdurchgängigkeit in der Lippe. Unter anderem eine Sohlplatte des Wehres erzeugt einen Höhenunterschied an der Gewässersohle von insgesamt etwa 90 cm zwischen Ober- und Unterwasser, der von Fischen und anderen Gewässerorganismen insbesondere bei niedrigen Wasserständen nicht überwunden werden kann.
Zudem liegt das Wehr 5 im Durchstich einer früheren Lippeschlinge, welche seit mehr als hundert Jahren nicht mehr an die Lippe angeschlossen ist. Der Altarm kann daher nicht als Rückzugshabitat von Fließgewässerorganismen der Lippe genutzt werden. Er hat sich zu einem Stillgewässer mit nur geringem Wasserstand entwickelt, dessen Sohle in längeren Trockenperioden trockenfällt. Zudem verlandet der Altarm zusehends durch den Eintrag von Laub und Ästen. Die Altarmfläche ist außerdem flächendeckend von Brennnesseln bewachsen, ein Hinweis auf hohe Stickstoffgehalte im Boden.
Wichtige Projektziele der Maßnahme am Wehr 5 sind:
- Herstellung der Längsdurchgängigkeit der Lippe für Fische und andere Wasserlebewesen
- unterstromige Anbingung des Altarms an die Lippe
- Entwicklung des Altarmes zu einer kleinen Auenstruktur mit Biotopcharakter
- Schaffung neuer Lebensräume für gewässer- und auentypische Tiere und Pflanzen
Durch die Baumaßnahme wird die Lippe für Fische und andere aquatische Gewässerorganismen ökologisch durchgängig gestaltet.
Die Durchgängigkeit ist ein bedeutsamer Einflussfaktor für die Gewässerökologie. Die Bestandsentwicklung und der Artenreichtum der Gewässerorganismen von Flüssen werden entscheidend durch sie beeinflusst. Der von der EG-WRRL geforderte „gute ökologische Zustand“ kann ohne die Wiederherstellung der Durchgängigkeit nicht erreicht werden.
Zudem soll durch die Wiederanbindung des Altarmes auentypische Lebensräume wiederhergestellt werden, welche als Lebensräume für die schützenswerten Gewässer- und Auenbewohner dienen. Im Maßnahmenbereich befindet sich ein geschütztes Biotop, welches in die Maßnahme miteingebunden ist und durch die Gestaltungsmaßnahmen aufgewertet werden soll.
Wichtige Randbedingungen:
- Gewährleistung eines schadfreien Hochwasserabflusses
- keine häufigere Überstauung von landwirtschaftlichen Nutzflächen
- Gewährleistung der Wandermöglichkeiten für Kanuten
- Ausschluss von Beeinträchtigungen von Lebensräumen hoher ökologischer Wertigkeit